Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 18. November 2022 wurde die Beschwerdeführerin wegen Missachtung der Aufsichtspflicht als Hundehalterin zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. 1.2. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 22. November 2022 (Postaufgabe am 23. November 2022) Einsprache gegen diesen Strafbefehl. 1.3. Am 30. November 2022 zog die Beschwerdeführerin die Einsprache wieder zurück.