3.6.2. Die in der Kostennote aufgeführten Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit der gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten geführten Strafuntersuchung und erscheinen – mit Ausnahme der 6.5 Stunden für die polizeiliche Einvernahme vom 9. März 2022 – in zeitlicher und sachlicher Hinsicht insgesamt als angemessen. Die polizeiliche Einvernahme dauerte gemäss Polizei-Rapport vom 9. März 2022 von 10:00 Uhr bis 12:05 Uhr und von 13:33 Uhr bis 15:08 Uhr. Abzuziehen ist hiervon die Zeit der Mittagspause von 1 Stunde und 15 Minuten, denn diese Zeit stand dem Vertreter zur freien Verfügung zu beziehungsweise wäre gerichtsnotorisch -7-