3.6. 3.6.1. Nachfolgend ist die Angemessenheit der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten für seine freigewählte Verteidigung zu prüfen. Zur Bezifferung und Belegung der Kosten reichte der Verteidiger des Beschwerdeführers mit elektronischer Eingabe das digital signierte Entschädigungsbegehren vom 12. September 2022 samt "Timesheet" (Kostennote) zuhanden der Beschwerdegegnerin ein. Die detaillierte Kostennote datiert vom 12. September 2022 und weist in der Sache "ST.2022.1299" für den Zeitraum vom 9. Februar 2022 bis 12. September 2022 ein Honorar in Höhe von Fr. 3'210.00 zuzüglich Spesen (Fr. 28.00), Auslagen (Fr. 3.00) und der MwSt. (Fr. 249.33) aus.