Dies im Zeitraum von 01.03.2020 – 17.12.2021 in […]". Am 9. März 2022 wurde der Beschwerdeführer in Anwesenheit seines Verteidigers als beschuldigte Person durch die Polizei mit Verdacht auf Betrug/Veruntreuung im Zusammenhang mit Renovationsarbeiten zum Nachteil der Zivilund Strafklägerin während drei Stunden und vierzig Minuten (10:00-12:05 Uhr und 13:33-15:08 Uhr) einvernommen. Bei den dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikten Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) und Betrug (Art. 146 StGB) handelt es sich um Verbrechen (Art. 10 Abs. 2 StGB). Das Strafverfahren wurde am 8. November 2022 eingestellt.