3. 3.1. Gegen diese ihm am 15. November 2022 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A. am 25. November 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Unter Aufhebung von Dispositiv Ziffer 4. der angefochtenen Verfügung sei dem Beschuldigten und Beschwerdeführer eine Entschädigung für die Kosten seiner Verteidigung in der geforderten Höhe auszurichten. 2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zzgl. Auslagen und MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin."