Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den Beschwerdeführer am 9. Dezember 2022 offenbar einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Damit lag im Zeitpunkt der angefochtenen Verfügung noch gar keine Verurteilung vor und ist dies, nachdem der Beschwerdeführer gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hat, bis heute nicht der Fall.