Mit [Teil-]Einstellungsverfügung vom 18. Oktober 2022 hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Verfahrenskosten für die Strafuntersuchung mit Fr. 2'117.20 beziffert und im Umfang von Fr. 705.70 auf die Staatskasse genommen. Im Übrigen (Fr. 1'411.50) will sie diese Kosten "im separaten Strafbefehlsverfahren gemäss Parteimitteilung vom 2. September 2022" verlegen. Mit der angefochtenen Verfügung vom 25. Oktober 2022 hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die unentgeltliche Rechtsvertreterin der Privatklägerin entschädigt.