2. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau was folgt: -3- " 1. RAin MLaw Barbara Borer, […], unentgeltliche Rechtsvertreterin der Zivilund Strafklägerin, wird der Betrag von CHF 2'269.13 (inkl. Auslagen und MwSt.) als Honorar im vorliegenden Verfahren betr. Einstellung und Strafbefehl entrichtet. 2. Die Amtskasse der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wird angewiesen, diese Aufwendungen in der Höhe von insgesamt CHF 2'269.13 an RAin MLaw Barbara Borer nach Rechtskraft dieser Verfügung auszurichten.