in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt(e) gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren u.a. wegen Schändung (Art. 191 StGB), sexueller Belästigung (Art. 198 Abs. 2 StGB) und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19bis BetmG). Hintergrund des Verfahrens sind Tatvorwürfe wegen angeblichen sexuellen Handlungen zwischen dem Beschwerdeführer und B. (Privatklägerin) sowie die mutmassliche Abgabe von Betäubungsmitteln an die Privatklägerin in der Nacht vom 18. auf den 19. September 2021.