3. 3.1. Gegen diese ihr am 26. November 2022 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit am 26. November 2022 datierter Eingabe (Postaufgabe: 28. November 2022) Beschwerde. 3.2. Auf die Einholung von Vernehmlassungen wurde verzichtet. -3- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1. Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingereicht worden.