" 1. Auf die Einsprache der Beschuldigten vom 12. Oktober 2022 (Postaufgabe) wird nicht eingetreten. 2. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl ST.2022.3353 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 26. August 2022 in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Lenzburg, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 300.00 und Auslagen von CHF 6.00, gesamthaft CHF 306.00, werden der Beschuldigten auferlegt. 4. Es wird keine zusätzliche Anklagegebühr erhoben. 5. Die Beschuldigte hat ihre Parteikosten selber zu tragen."