Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 26. August 2022 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau A. (fortan: die Beschwerdeführerin) wegen Ungehorsams der Schuldnerin im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 600.00. 1.2. Mit am 30. August 2022 datiertem Schreiben (Postaufgabe: 12. Oktober 2022) an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob die Beschwerdeführerin gegen diesen Strafbefehl sinngemäss Einsprache. 1.3. Mit Eingabe vom 21. Oktober 2022 überwies die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau den Strafbefehl ans Bezirksgericht Lenzburg. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg verfügte am 2. November 2022: