Es ist anzunehmen, dass die Klientinnen und Klienten der Spitex auf den Besuch einer Pflegefachperson angewiesen waren und dass auf den Einsatz der Beschwerdeführerin nicht ohne Weiteres und kurzfristig verzichtet werden konnte. Gemäss Angaben der Beschwerdeführerin handelte es sich um eine relativ neue Anstellung, weshalb nachvollziehbar ist, dass sie den geplanten Einsatz wahrnehmen und nicht bereits zu Beginn der Anstellung bei der neuen Arbeitgeberin aufgrund von anderweitigen Terminen negativ in Erscheinung treten wollte.