2.5. Mit Verfügung vom 30. Mai 2022 schrieb die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt von der Geschäftskontrolle ab und stellte fest, dass der Strafbefehl ST.2021.470 der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 18. August 2021 in Rechtskraft erwachsen sei. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 2. August 2022 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen diese ihr am 25. Juli 2022 zugestellte Verfügung und beantragte sinngemäss deren Aufhebung. 3.2. Am 2. Dezember 2022 reichte die Beschwerdeführerin ein Schreiben der Spitex B. GmbH vom 29. November 2022 ein.