Vielmehr besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine strafrechtliche Verurteilung der Beschuldigten. Ob ein Tatverdacht erhärtet werden kann, der einen Strafbefehl oder eine Anklage rechtfertigt, wird nicht zuletzt von den noch zu erhebenden Aussagen der Zeuginnen F. und G., der Beschwerdeführerin und der Beschuldigten sowie den noch zu den Untersuchungsakten zu nehmenden Fotografien der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal und von F. abhängen.