Die Beschuldigte sagte in der polizeilichen Einvernahme vom 15. Oktober 2021 aus, sie sei beim Manövrieren ihres Fahrzeugs nicht abgelenkt gewesen. Sie habe nichts gemacht. Der Schaden sei zwei bis drei Jahre alt. Diesen habe sie an ihrem Arbeitsort verursacht. Ihr Garagist könne bestätigen, dass sie den Schaden nicht mehr reparieren lassen wolle (Protokoll Einvernahme beschuldigte Person vom 15. Oktober 2021, S. 4). -8-