Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. Mit Rapport vom 31. Oktober 2021 verzeigte die Regionalpolizei Wettin- gen-Limmattal B., Halterin des Personenwagens "Subaru Impreza" (ZH xxx), bei der Staatsanwaltschaft Baden wegen Nichtgenügens der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden gemäss Art. 51 Abs. 3 i.V.m. Art. 92 Abs. 1 SVG. B. wurde verdächtigt, am 21. August 2021 im Tivoli Parkhaus 2 mit ihrem Personenwagen "Subaru Impreza" (ZH xxx) den parkierten Personenwagen "Toyota Prius" (ZH yyy) von A. beschädigt und sich von der Örtlichkeit entfernt zu haben, ohne sich um den Schaden zu kümmern.