1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 3. Oktober 2022 aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. - 13 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)