3.5.4. Der WhatsApp-Austausch beschränkte sich darauf, dass C. der Beschwerdeführerin schrieb, der Beschuldigte habe sie am Hintern gepackt und die Beschwerdeführerin C. schrieb, der Beschuldigte sei "so auf sie rauf" und hätte die Oberschenkel angefasst. An F. schrieb C., dass der Beschuldigte sie und die Beschwerdeführerin belästigen und sie die ganze Zeit anfassen würde. Er würde sie in den Arm nehmen und nicht loslassen.