Als er und die Beschwerdeführerin alleine im Zimmer gewesen seien, sei diese einfach aufgestanden und mitten im Gespräch aus dem Zimmer gegangen. Es wäre niemals möglich gewesen, dass er sich auf die Beine der Beschwerdeführerin gesetzt und sein Geschlechtsteil an ihren Beinen gerieben hätte. Er habe ihr ja im Vornherein klargemacht, dass er nichts von ihr wolle, keine sexuellen Interaktionen, nichts. Die Beschwerdeführerin hätte ja längst gehen müssen, wenn doch so viel passiert wäre. Das Zimmer sei nicht einmal abgeschlossen gewesen.