3.5.3. Der Beschuldigte bestritt am 21. Juni 2022 anlässlich der Befragung durch die Kantonspolizei Aargau, dass es zu ungewollten Berührungen gekommen sei. C. habe ihm am fraglichen Abend und auch bereits zuvor gesagt, er solle mit der Beschwerdeführerin etwas anfangen. Das habe er suspekt gefunden und habe nicht darauf reagiert. C. bestätigte, dem Beschuldigten gesagt zu haben, dass die Beschwerdeführerin ihn toll finde. Als er und die Beschwerdeführerin alleine im Zimmer gewesen seien, sei diese einfach aufgestanden und mitten im Gespräch aus dem Zimmer gegangen.