3.5. 3.5.1. C. gab gegenüber der Kantonspolizei Basel-Stadt am 24. Februar 2022 an, der Beschuldigte habe sich, als die Beschwerdeführerin am Fenster gestanden sei, zu dieser begeben, ihr von hinten mit beiden Händen an die Brüste gefasst und sei mit den Händen über ihre Taille zum Gesäss geglitten. Ihr scheine es unangenehm gewesen zu sein und sie habe sich wieder auf das Bett gesetzt. Ihr selber habe der Beschuldigte an das Gesäss gefasst, als er ihr im WC hinterhergekommen sei. Er habe sich zum Glück sofort wieder umgedreht und das WC verlassen.