So habe der Beschuldigte die Beschwerdeführerin von hinten umarmt und an der Taille gehalten und dabei seinen Körper an ihren gepresst. Weiter soll er die Beschwerdeführerin beim Massieren des Rückens seitlich an den Brüsten und C. am Gesäss angefasst haben. Schliesslich soll er sich, als C. das Zimmer kurz verlassen habe, um ihre Bekannten ins Hotel hereinzulassen, auf die Beine der unter der Decke liegenden Beschwerdeführerin gelegt und diese an der Oberschenkelinnenseite gestreichelt haben. Der Beschuldigte bestreitet, dass es zu ungewollten Berührungen gekommen sei.