3.3. Nach ihren übereinstimmenden Aussagen verabredeten sich der Beschuldigte, die Beschwerdeführerin und C. am 17. Dezember 2021, um im Hotel X. in Y. den Semesterabschluss zu feiern. Geplant war, dass der Beschuldigte und die Beschwerdeführerin im Hotelzimmer und C. bei ihrem Kollegen F. im Nachbardorf übernachten würden. Die Beschwerdeführerin war einverstanden, dass der Beschuldigte sie am Rücken massierte. Nach Darstellung der Beschwerdeführerin und C. soll es aber auch zu ungewollten Berührungen gekommen sein. So habe der Beschuldigte die Beschwerdeführerin von hinten umarmt und an der Taille gehalten und dabei seinen Körper an ihren gepresst.