in der Strafsache gegen B._____ betreffend sexuelle Belästigung -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. C. und A. erstatteten am 24. Februar 2022 Strafanzeige bei der Kantonspolizei Basel-Stadt gegen B. wegen sexueller Belästigung in der Zeit vom 17. bis 18. Dezember 2021 mit entsprechenden Strafanträgen vom 24. Februar 2022. 1.2. Mit Verfügung vom 16. Mai 2022 wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach übernommen.