Gemäss Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. September 2022, auf welches vorliegend vollumfänglich abgestellt werden kann, bot die Gerichtspräsidentin dem Beschwerdeführer an, die Gerichtsgebühr im Falle seines Rückzugs der Einsprache auf Fr. 200.00 zu reduzieren. Weder wurde die Reduktion der Verfahrenskosten (folglich Gerichtsgebühr und Auslagen) noch ein Erlass der Auslagen bzw. Spesen thematisiert, was der Beschwerdeführer selber eingesteht, indem er in seiner Beschwerde anführt, dass von den Spesen nie die Rede gewesen sei.