der Vorinstanz Beschwerde, welche diese zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau überwies. Der Beschwerdeführer stellt folgende Anträge: " Es sei - die bereits mit Verfügung zugestellte Rechnung zu stornieren und über CHF 200.- neu auszustellen mit der Möglichkeit, diese in Raten freier Grösse im Zeitraum eines halben Jahres begleichen zu können. - unter Aufhebung der 10-Tages-Beschwerdefrist und Gewährung einer Neuen von mindestens 90 Tagen sofort auf dieses Schreiben zu antworten." 3.2. Mit Eingabe vom 1. November 2022 nahm die Vorinstanz Stellung.