weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, 2. die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, 3. Massnahmen der sozialen Hilfe, 4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen (lit. c). Schliesslich bedeutet Persönlichkeitsprofil eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt (lit. d). Art. 3 lit. c DSG zählt abschliessend die verschiedenen Kategorien besonders schützenswerter Personendaten auf (BEAT RUDIN, in: Datenschutzgesetz, 2015, N. 22 zu Art. 3