3.4. Die E., die als Zustelladresse des Beschuldigten 1 angegeben worden ist, teilte mit Eingabe vom 14. November 2022 mit, dass der Beschuldigte 1 sein Arbeitsverhältnis bei ihnen beendet habe. Ihres Erachtens liege kein Fehlverhalten des Beschuldigten 1 vor. -3- 3.5. Der Beschuldigte 2 beantragte mit Eingabe vom 17. November 2022 die Abweisung der Beschwerde, sofern darauf einzutreten sei.