1. Am 23. August 2022 erstattete A. bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen die E. wegen Verletzung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Sie machte geltend, dass der Mitarbeiter B. (Beschuldigter 1) ohne Rücksprache persönliche Daten von ihr (insbesondere Adresse ihres neuen Domizils) ab ihrem Kundenkonto an eine Drittperson (G.) per E-Mail verschickt habe.