Mit Eingabe vom 11. August 2022 (Eingang Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau) erhob der Beschwerdeführer gegen den Strafbefehl Einsprache. Gleichzeitig stellt er Antrag um eine amtliche Verteidigung. 2. Mit Verfügung vom 15. August 2022 wies die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau den Antrag um amtliche Verteidigung ab. 3. 3.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 23. August 2022 (Postaufgabe) Beschwerde und stellte sinngemäss den Antrag, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm die amtliche Verteidigung zu bewilligen.