Strafbehörden nach der künftigen Schweizerischen Strafprozessordnung, in: AJP 6/2007, S. 699 ff.). Besondere Vorschriften gelten demgegenüber für die Ahndung von Übertretungen der Strassenverkehrsvorschriften des Bundes, im Steuerstrafverfahren sowie für die Verfolgung von Übertretungen des kantonalen Rechts (vgl. E. 4.2.1.3. hiernach), falls diesbezüglich nicht auf die Schweizerische Strafprozessordnung verwiesen wird (vgl. CHRISTIAN SCHWARZENEGGER, -6- in: Donatsch/Lieber/Summers/Wohlers, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, Art. 357 N 3).