4. 4.1. Es ist vorliegend unbestritten, dass der Beschwerdeführer in funktioneller Hinsicht berechtigt war, die Busse über Fr. 300.00 auszusprechen (§ […]; § 38 Abs. 1 und 2 GG). Strittig und zu prüfen ist demgegenüber, ob sich das Strafbefehls- bzw. das Einspracheverfahren nach kantonalem Prozessrecht (insb. § 112 GG) oder nach den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (Art. 352 ff. StPO) richtet.