1. 1.1. Gemäss Dokument ("Erklärung") der [Polizei] vom 18. Januar 2022 wird B. eine Widerhandlung gegen das [kommunale Reglement] vorgehalten. 1.2. Am 21. Februar 2022 erliess der Gemeinderat A. einen Strafbefehl gegen B. und verurteilte ihn zur Bezahlung einer Busse von Fr. 300.00 sowie den Kosten von Fr. 200.00. 1.3. Mit Eingabe vom 2. März 2022 erhob B. beim Gemeinderat A. Einsprache gegen den Strafbefehl vom 21. Februar 2022. 1.4. Am 4. Juli 2022 überwies der Gemeinderat A. den Strafbefehl gestützt auf Art. 356 Abs. 1 StPO zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Aarau.