Fahrzeug [Nummernschild] sowie die Angaben über die gefahrene Geschwindigkeit bzw. die massgebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt (UA 5. Straftatendossier act. 15). Er war damit ausreichend über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowie die Konsequenzen bei Nichtbezahlung der Ordnungsbusse, konkret die Eröffnung des ordentlichen Strafverfahrens, informiert.