23, Vorder- und Rückseite). Infolge Nichtbezahlung der mit Strafbefehl vom 30. Juli 2020 ausgefällten Busse in Höhe von Fr. 120.00 erfolgte im Rahmen des Vollzugs deren Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers wurde er am 16. April 2022 verhaftet und zwecks Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt B. überführt.