In der Folge wandte sich der Beschwerdeführer mittels einer als "Einsprache" betitelten, undatierten und nicht unterschriebenen Eingabe an die Regionalpolizei Lenzburg und forderte diese auf, die Busse zu stornieren. Die Regionalpolizei Lenzburg beantwortete die Eingabe des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 14. Mai 2020 und klärte ihn erneut über die Folgen der Nichtbezahlung der Ordnungsbusse auf. In der Folge bezahlte der Beschwerdeführer die Ordnungsbusse nicht, weshalb das ordentliche Strafverfahren durchgeführt wurde. Mit Strafbefehl vom 30. Juli 2020 der Staatsanwaltschaft Muri- -5-