3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 Beschwerde gegen diese Verfügung. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die Sache zur materiellen Behandlung der Einsprache an die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten zurückzuweisen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Staatskasse. 3.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten verzichtete mit Schreiben vom 13. Oktober 2022 unter Hinweis auf die Begründung der angefochtenen Verfügung auf eine Beschwerdeantwort. -3-