2.2. Mit Verfügung vom 16. September 2022 trat die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten auf die Einsprache infolge Ungültigkeit nicht ein. Sie stellte die Rechtskraft des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten vom 30. Juli 2020 fest und auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten. Eine Parteientschädigung wurde ihm nicht ausgerichtet.