1.2. Am 17. Juni 2022 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl vom 30. Juli 2020. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten überwies den Strafbefehl am 23. August 2022 dem Bezirksgericht Bremgarten zur Feststellung, dass die Einsprache vom 17. Juni 2022 verspätet erfolgt und der Strafbefehl rechtskräftig sei, eventualiter sei das Hauptverfahren durchzuführen.