Die Beschwerde erweist sich damit als begründet, weshalb die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 13. September 2022 aufzuheben ist. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wird nach erfolgter Einvernahme von E. erneut über den Verfahrensabschluss zu befinden bzw. bei anhaltenden Zweifeln über die Sach- und Beweislage den Fall an das zuständige Sachgericht zu überweisen haben. 4. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 428 Abs. 1 und Abs. 4 StPO).