Des Weiteren setze der Tatbestand der Tätlichkeiten keine Verletzungen voraus. Im Übrigen habe die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den ambulanten Notfallbericht vom 19. Februar 2021 unvollständig zitiert, der als Hauptdiagnose multiple Kontusionen, eine Schürfung am linken Ellbogen sowie Leistenschmerz festgestellt habe. Auch der radiologische Befund vom 1. März 2021 deute auf Traumafolgen hin. Eine Hüftoperation habe es nie gegeben. Angesichts dieser Feststellungen sei nicht ersichtlich, inwiefern ein Freispruch weitaus wahrscheinlicher als eine Verurteilung erscheine.