Ferner sei weder gestützt auf den ambulanten Notfallbericht vom 19. Februar 2021 des Spitals Muri noch auf das Arztzeugnis von Dr. med. F. vom 1. März 2021 erstellt, dass sich die Beschwerdeführerin anlässlich des behaupteten Sturzes verletzt habe bzw. dass ihre Schmerzen auf ein Schubsen durch den Beschuldigten zurückzuführen seien. Die Beschwerdeführerin habe vor dem 19. Februar 2021 eine Hüftoperation gehabt, die der Grund für ihre Schmerzen gewesen sein könnte, und sie sei bereits in physiotherapeutischer Behandlung gewesen.