3.4. Mit Eingabe vom 3. November 2022 erstatte der Beschuldigte eine Beschwerdeantwort und beantragte ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -4- 3.5. Mit Eingabe vom 17. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein und hielt an den Anträgen in ihrer Beschwerde fest. 3.6. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2022 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein und hielt an den Anträgen in seiner Beschwerdeantwort fest. Der Präsident zieht in Erwägung: