2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse. " 3.2. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2022 forderte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau die Beschwerdeführerin zur Leistung einer Sicherheit von Fr. 1'800.00 für allfällige Kosten und Entschädigungen innert 10 Tagen (ab am 18. Oktober 2022 erfolgter Zustellung dieser Verfügung) auf, welche am 24. Oktober 2022 bezahlt wurde. 3.3. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 erstatte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten eine Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.