2. In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen behandelt. Der Privatklägerschaft steht nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Zivilweg offen. -3- 3. Die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 20.00 trägt der Kanton. 4. Die Kostennote des Verteidigers MLaw Dominik Greder, vom 4. August 2022 wird im Umfang von CHF 352.65 (inkl. 7.7% MWST von CHF 25.20) genehmigt. Die Oberstaatsanwaltschaft, Team Rechnungswesen, wird angewiesen, den Betrag von CHF 352.65 nach Rechtskraft dieser Verfügung direkt an Rechtsanwalt Dominik Greder auszubezahlen. "