2.3. Am 26. Juli 2022 fand eine Konfrontationseinvernahme mit dem Beschuldigten und der Beschwerdeführerin statt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Parteimitteilung vom 26. Juli 2022 eine Einstellungsverfügung in Aussicht stellte. 2.4. Am 13. September 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO eine Einstellungsverfügung und verfügte wie folgt: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Tätlichkeiten wird eingestellt.