Er sei vor dem Eintreffen der Polizei mit seinem Fahrzeug weggefahren. Die Beschwerdeführerin stellte noch am selben Tag einen Strafantrag wegen aller anwendbaren Antragsdelikte gegen den Beschuldigten und konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin. Aufgrund ihrer Schmerzen wurde sie mit der Ambulanz zur Untersuchung ins Spital Muri überführt. 2. 2.1. Mit Strafbefehl vom 29. September 2021 verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von Fr. 300.00. 2.2. Am 6. Oktober 2021 erhob der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl vom 29. September 2021.