Überdies diene das Auskunftsgesuch offensichtlich der Vorbereitung eines Zivilprozesses (u.a. der Durchsetzung einer Schadenersatzforderung für Lohnausfall im Dezember 2018). Auch sei wenig verständlich, weshalb der Beschwerdeführer Auskunftsansprüche gegen die Beschuldigte stelle, bearbeite sie doch nur Informationen (wie z.B. Namen, Vornamen, Adresse und Korrespondenzen), die sie direkt mit ihm oder im Austausch mit ihm erhalten oder erstellt habe.