DSG jedoch kein Auskunftsanspruch. Die Personendaten des Beschwerdeführers, welche sie bearbeite, stünden in engem Zusammenhang mit der Strafanzeige vom 4. Juli 2019, welche der Beschwerdeführer bzw. dessen Gesellschaft (gemeint die C. AG) gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Beschuldigten eingereicht habe. Überdies diene das Auskunftsgesuch offensichtlich der Vorbereitung eines Zivilprozesses (u.a. der Durchsetzung einer Schadenersatzforderung für Lohnausfall im Dezember 2018).